Unternehmensbewertung

Inhabergeprägte mittelständische Unternehmen haben keinen ablesbaren Börsenwert.
Eine Unternehmensbewertung reduziert sich daher nicht auf simple Rechenvorgänge.

Zur Ermittlung der entscheidenden Werttreiber eines Unternehmens müssen tiefe Einblicke in das Unternehmen und dessen Märkte genommen werden um zukunftsorientierte Bewertungen vornehmen zu können.
Hierzu zählen praxisnahe Erkenntnisse wie Erfolgsfaktoren, integrierte Finanzplanung, mögliche Risikozuschläge und Abhängigkeiten.

Wir erstellen unsere Bewertungsgutachten in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass, dem Sitz der Gesellschaft und der Funktion in der wir tätig werden nach anerkannten folgenden Standards:

  • Ertragswertverfahren nach IDW, jeweils in der neuesten Fassung
  • Discounted Cash Flow-Methode (DCF)
  • Multiplikatormethode (Peer Group Vergleich)
  • IACVA (International Association of Consultants, Valuers and Analysts, Berufsverband der Unternehmensbewerter (Bewertungsprofessionals) in Deutschland)
  • International Accounting Standards Board (IASB) z. B. IAS 36 für Impairment Tests

 

Unsere Unternehmensbewertungen werden regelmäßig aufgrund folgender Anlässe erstellt:

  • Kauf / Verkauf eines Unternehmens in Teilen oder im Ganzen (Share Deal)
  • Kauf bzw. Verkauf von Werten aufgrund eines Asset Deals
  • Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
  • Wertermittlung aufgrund erbrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Wertermittlung aufgrund familienrechtlicher Auseinandersetzungen
  • etc.

Wir sind sowohl in der Funktion eines neutralen Gutachters als auch in der Funktion eines Parteiengutachters tätig und werden je nach Beauftragung beratend, vermittelnd oder mediativ eingesetzt.



M&A Beratung

Die CFE leistet als zertifizierte Honorarberatung im Rahmen anerkannter Bewertungssystematiken gemäß Mandantenwunsch Due-Diligence-Prüfungen, erstellt Unternehmenswertgutachten sowie Fortführungsprognosen nach den Standards des IDW.
Hierdurch erhält der Mandant vor dem Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen (Mergers and Acquisitions), Beteiligungen oder bei Fusionen prüfbare Erkenntnisse sowie eine nachvollziehbare Kaufpreisermittlung.
Die zertifizierte Leistungskompetenz der CFE gewährleistet die Einhaltung üblicher Standards nach IDW. 
Eine Due-Diligence deckt  „Dealbreaker“ auf, das heißt Sachverhalte, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Betriebsimmobilienkauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf.


Buy-Side Due Diligence

Der Kaufinteressent eines Unternehmens veranlasst die Due Diligence. Er stellt die aus seiner Sicht notwendigen Fachleute (M+A Berater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige etc.), die für ihn die zu erwerbende Firma prüfen. Das Ergebnis der Due Diligence Prüfung wird in einem Bericht zusammengefasst und dient als Grundlage für die weiteren Kaufpreisverhandlungen und vertraglichen Regelungen im Kaufvertrag sowie für die Finanzierungsgespräche.

 

Vendors Due Diligence

Der Verkäufer eines Unternehmens veranlasst selbst eine Due Diligence Prüfung um sein Unternehmen auf einen möglichen Verkauf vorzubereiten.
Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Vorabprüfung aller wertbildenden Faktoren
  • rechtzeitige Umstrukturierung für eine transparente Vermarktung
  • Kontrolle bei Verhandlungen (durch Vorabprüfung der relevanten Due Diligence)
  • transparenter und gleichwertiger Informationsstand für alle Kaufinteressenten
    (Transaktionskosten und zeitliche Belastung des Verkäufers werden deutlich reduziert)
  • klar definierbare Anzahl an Kaufinteressenten durch eine belastbare Unternehmensbewertung
  • Reduktion des zeitlichen Aufwand nebst in der Regel deutlicherer Steigerung des Kaufpreises
  • Errichtung | Verwaltung | Betreuung von Data-Rooms

 

Due Diligence vor einem Börsengang

Ein weiterer Anlass zu dem Due Diligence Prüfungen durchgeführt werden, ist der Börsengang eines Unternehmens. Hier ist eine Prüfung des Wertpapierangebotes nach § 3 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) zur Information künftiger Anleger erforderlich. In der Due Diligence eines Börsenganges wird im Wesentlichen die Vollständigkeit und Richtigkeit des Prospektes geprüft.


Unsere Prüfungshandlungen im Rahmen einer Due Diligence unterteilen sich in folgende Bereiche:

  • Financial Due Diligence
  • Tax Due Diligence
  • Legal Due Diligence
  • Commercial Due Diligence

sowie einiger projektabhängiger Teilaspekte, die sich in den folgenden Bereichen wieder finden:

  • Outsourcing Due Diligence
  • Strategic Due Diligence
  • Market Due Diligence
  • Human Resources Due Diligence
  • Technical Due Diligence
  • Environmental Due Diligence